Medienmitteilung | 10. Dezember 2020
Der Stadtrat verlängert die Corona-Hilfe um weitere sechs Monate bis Ende März 2021. Im März 2020 hat der Stadtrat 2,2 Millionen Franken Soforthilfe zugunsten von Kleinunternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Einzelpersonen beschlossen. Die Verlängerung der Corona-Hilfe dient dazu, die Liquidität der Kleinunternehmen und Organisationen bis Ende März 2021 zu sichern.
Am 25. März 2020 hat der Stadtrat Corona-Hilfe bzw. wirtschaftliche Soforthilfe von 2,2 Millionen Franken, befristet bis 30. Juni 2020 genehmigt. Eine erste Verlängerung dieser Hilfe bis 30. September 2020 hat der Stadtrat am 1. Juli 2020 beschlossen. Jetzt wird die Corona-Hilfe erneut verlängert bis 31. März 2021.
Seit Anfang Oktober wurden die Corona-Massnahmen seitens Bund und Kanton Zürich aufgrund stark steigender Fallzahlen laufend angepasst. Davon sind verschiedene Branchen unterschiedlich stark betroffen. Es braucht weiterhin finanzielle Unterstützung. Mit der Verlängerung der Corona-Hilfe trägt die Stadt Bülach dazu bei, die Liquidität der Kleinunternehmen und Selbstständigerwerbenden bis Ende 1. Quartal 2021 zu sichern.
Die Soforthilfe steht weiterhin auch Organisationen und Personen offen, welche keinen Anspruch auf wirtschaftliche Hilfe des Bundes haben. Die Corona-Hilfe ist subsidiär zu den Leistungen von Bund und Kanton.
Weiterführende Information, inkl. Antragsformular, steht unter www.buelach.ch/corona-hilfe zur Verfügung.
Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Mail
Tel. 044 863 11 25
10. Dezember 2020