Information Wirtschaftsförderung Bülach | 27. Januar 2021

Der Regierungsrat will das Covid-Härtefallprogramm des Kantons Zürich ergänzen und den Zugang zu Beiträgen erleichtern. Er hat dem Kantonsrat den Antrag gestellt, einen Zusatzkredit von 95 Millionen Franken zu bewilligen. Diesem Antrag hat der Kantonsrat am 25. Januar 2021 zugestimmt. Da die Auszahlung der Härtefallgelder durch den Kanton Zürich dauern kann, bietet die ZKB parallel dazu Überbrückungshilfe an. Die Corona-Hilfe Bülach ist weiterhin geöffnet und steht den Bülacher Unternehmen, Selbstständigerwerbenden und Organisationen zur Verfügung.

 

Hier nochmals eine Übersicht aller Unterstützungsmassnahmen mit den zugehörigen LINKs: 

1. Härtefallprogramm des Kantons Zürich
Härtefallprogramm Kanton Zürich

2. KMU Hilfsprogramm der ZKB
ZKB Überbrückungshilfe

3. Kurzarbeitsentschädigung (KAE)
Kurzarbeitsentschädigung (Kanton Zürich)

4. Erwerbsersatzentschädigung
Anmeldeformular (SVA Zürich)

Parallel dazu bietet die ZKB Überbrückungshilfe: 

Da die Auszahlung der Härtefallgelder durch den Kanton etwas dauern kann, hat die Zürcher Kantonalbank entschieden, eine rasche und einfache Überbrückungshilfe für KMU ins Leben zu rufen. Das ist eine gute Nachricht für Firmen, welche die Kriterien des staatlichen Härtefallprogramms erfüllen, aber zu Beginn des ersten Quartals 2021 noch auf Hilfe warten müssen. Anderseits werden auch Firmen unterstützt, die sich nicht für das kantonale Härtefallprogramm qualifizieren, aber erheblich betroffen sind.
Die Informationen sowie das Antragsformular finden Sie unter diesem LINK.